Die in Binnengewässern angebotene Lizenz (Bootsführerschein) erlaubt das Befahren von Flüssen, Seen und Kanälen. Es wird auch Flussgenehmigung genannt.
Diese Lizenz betrifft Boote:
- Mit einer Antriebsleistung von mehr als 4,5 Kilowatt,
- und weniger als 20 Meter.
Um größere Boote zu fahren, ist es notwendig, die Erweiterung große Vergnügen Binnengewässer zu erhalten.
Diese Genehmigung ist auch notwendig, um in Binnengewässern zu fliegen:
- Ein motorisiertes nautisches Fahrzeug (VNM)
- oder ein Segelboot unter 20 Meter mit einem Motor über 4,5 Kilowatt ausgestattet.